Gutachten zu Fahrzeugschäden

Jedem Geschädigten steht das Recht auf Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Die Kosten für den Sachverständigen sind – sofern kein Bagatellschaden vorliegt – Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

Das Schadengutachten ist ein geeignetes Beweismittel zur Dokumentation des geltend zu machenden Schadens. Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag, bei dem kein rechtlicher Anspruch auf die Erstattung der darin ausgewiesenen Instandsetzungskosten besteht, kann mit dem Schadengutachten sowohl bei Durchführung der Reparatur als auch bei fiktiver Abrechnung (Abrechnung nach Gutachten) Schadenersatz gefordert werden.

Mit den üblichen Kalkulationssystemen ermitteln wir in unseren Schadengutachten alle relevanten Daten, die für die Abrechnung des Unfallschadens an einem Fahrzeug von Bedeutung sind:

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Reparaturdauer
  • Nutzungsausfall