Nutzungsausfall / Vorhaltekosten


Wenn während der Reparaturdauer kein Mietfahrzeug beansprucht wird, besteht im Haftpflichtfall Anspruch auf Nutzungsausfallkosten. Die Nutzungsausfallkosten werden nach einzelnen Fahrzeugkategorien ermittelt. Unsere Gutachten enthalten für den jeweiligen Fahrzeugtyp den Nutzungsausfall oder die Vorhaltekosten (gewerblich) pro Tag.

Die Höhe des Nutzungsausfalls hängt ab vom Fahrzeugtyp, vom Fahrzeugalter und von der Dauer, während der das Fahrzeug dem Geschädigten nicht zur Verfügung steht. Bei längerer Reparaturdauer beinhaltet sie neben der reinen Reparaturdauer auch die dazwischen liegenden Wochenenden sowie die Zeitspanne zwischen Unfallereignis und Beginn der Reparatur, wenn während dieser Zeitspanne das Fahrzeug nicht benutzt werden konnte (weil es z. B. nicht verkehrssicher war).

Es wird hier vom Sachverständigen entschieden, ob das Fahrzeug im verunfallten Zustand noch fahrfähig und verkehrssicher ist und damit bis zum Beginn der Reparatur verwendet werden kann. Der Sachverständige hat zu prüfen, ob das Fahrzeug gegebenenfalls mit einer Notreparatur noch verkehrssicher gemacht werden kann, bevor die eigentliche Reparatur durchgeführt wird (z.B. vor Wochenenden oder bei Überlastung der Reparaturwerkstatt).
Bei älteren Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit überdurchschnittlich hoher Laufleistung kann gegebenenfalls eine Rückstufung in die nächst niedere Klasse erforderlich sein.

Der Nutzungsausfall für die Reparaturdauer kann nicht fiktiv abgerechnet werden. Vielmehr ist für den Anspruch auf Nutzungsausfall der Nachweis der durchgeführten Reparatur erforderlich. Dieser Nachweis kann durch die Vorlage einer Reparaturrechnung geführt werden. Kann keine Reparaturrechnung vorgelegt werden, kann die Reparatur auch durch die Vorlage einer Reparaturbestätigung des beauftragten Sachverständigen erfolgen.