Wertminderung

Bei einem Unfallschaden ist zu überprüfen, ob auch bei fachgerechter Instandsetzung im Falle einer Weiterveräußerung eine so genannte merkantile Wertminderung vorliegt. Die merkantile Wertminderung ist abhängig vom Fahrzeugwert vor Schadenseintritt, von der Marktgängigkeit des einzelnen Fahrzeugtyps, von der Höhe der eingetretenen Reparaturkosten und auch vom Eingriff in die Struktur des Fahrzeuges. Werden bei einem Fahrzeug nur schraubbare Bauteile erneuert, die einfach auszuwechseln sind, ist der merkantile Minderwert niedriger anzusetzen, als beispielsweise bei Fahrzeugen, bei denen unfallbedingt eingeschweißte Karosseriebereiche ausgetrennt und neu eingesetzt werden müssen, oder das Fahrzeug auf einer Rahmenrichtbank instand gesetzt werden muss.
Grundsätzlich ist eine merkantile Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen (älter als 5 Jahre) gegeben, wenn nicht durch die Reparatur eventuelle altersbedingte Schäden mit repariert werden und deshalb ein Ausgleich zwischen Wertminderung und Werterhöhung stattfindet.
Sollten Reparaturdefizite nach Instandsetzung vorhanden sein, tritt zusätzlich eine so genannte technische Wertminderung ein.
Unsere Schadengutachten nehmen zu diesen Punkten Stellung.