Plausibilitätsprüfung 
zur Schadenaufklärung

Wird eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt, erfolgt nach deren Abschluss eine klare Aussage an den Auftraggeber. Soll der Schaden bezahlt werden oder nicht? Führt die Beschreibung des Schadenhergangs zum vorgefundenen Schadenbild? Wenn dies nicht eindeutig beantwortet werden kann, ist eine Gegenüberstellung dringend notwendig und zu fordern. In der Gegenüberstellung kann wesentlich leichter eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Bei der Schadenbegutachtung werden Anstoßrichtung, Spuren, Spurenlänge, -tiefe, -breite, -position, Schadenbild, Altschäden und ein Kontaktflächen-vergleich geprüft. Zu den einzelnen Positionen wird mit kurzen, aussagekräftigen Sätzen Stellung genommen.